1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird angewandt.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der U-Nite Webseite und am Check-in eingesehen werden.

1.3 Durch den Erwerb eines Festivaltickets nimmt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig an.

1.4 Durch die Abgabe einer U-Nite-Bewerbung als freiwilliger Mitarbeiter, Standmitarbeiter, Workshop-Leiter oder Künstler nimmt der Bewerber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig an.

 

  1. Das U-Nite Gelände

2.1 Das U-Nite-Gelände umfasst die gesamte vom Veranstalter gemietete Fläche.

2.2 Der Aufenthalt auf dem U-Nite-Gelände ist für Besucher nur während der vom Veranstalter veröffentlichten Öffnungszeiten des Festivals erlaubt.

2.3 Die U-Nite Armbänder müssen von Besuchern und Freiwilligen auf dem U-Nite Gelände jederzeit (am Handgelenk) getragen werden. Personen ohne Armband wird kein Einlass auf das U-Nite-Gelände gewährt.

 

  1. Tickets/Armbänder

3.1 Tickets, die im Vorverkauf erworben würden, können beim Festival nicht zurückgegeben werden.

3.2 Die Ticketpreise werden auf der U-Nite Webseite festgelegt.

3.2 Ticket prices are defined on the website of U-Nite.

3.3 Die Eintrittsgelder am Eingang weichen von den Eintrittsgeldern auf der Internetseite ab.

 

  1. Hunde

4.1 Hunde sind auf dem Festival erlaubt.

4.2 Hunde müssen während der gesamten Festivalzeit an der Leine gehalten und beaufsichtigt werden. Dies gilt unabhängig von Größe und Alter des Hundes.

4.3 Wenn der Hund wiederholt ohne Leine angetroffen wird, wird vom Eigentumsrecht Gebrauch gemacht.

4.4 Jeder Hund muss eine Marke am Halsband tragen, die der Organisator zur Verfügung stellt.

4.5 Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, den Hundekot sofort zu entsorgen.

4.6 Der freiwillige Sicherheitsdienst kann verlangen, dass dem Hund ein angemessener Maulkorb angelegt wird.

  1. Drogen

5.1 Es ist verboten, Drogen auf dem Veranstaltungsgelände zu verkaufen oder zu konsumieren.

5.2 Im Fall eines Verstoßes wird vom Eigentumsrecht Gebrauch gemacht. Der Veranstalter behält sich vor, jedweden Verstoß der Polizei zu melden.

 

  1. Entzündliche Materialien

6.1 Grillen, Kochen und offene Feuer sind nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

6.2 Während des Gebrauchs der Feuerstellen muss zu jeder Zeit ein Erwachsener anwesend sein.

6.3 Die Feuerwehr genehmigt die Feuerstellen.

6.4 In den Gebäuden besteht allgemeines Rauchverbot.

6.5 Es gilt das belgische Nichtrauchergesetz zum Schutz von Nichtrauchern.

 

  1. Campingplatz

7.1 Das Zelten ist nur in den von den Mitarbeitern gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

7.2 Die Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Es ist nicht erlaubt, auf diesen Wegen Seile zu spannen oder Hindernisse aufzubauen.

7.3 Es ist nicht möglich, Zeltplätze zu reservieren.

7.4 In den gekennzeichneten Campingbereichen dürfen nur zum Campen geeignete Fahrzeuge benutzt werden.

7.4.1 Autos sind auf den umzäunten Wiesen und Grünflächen nicht erlaubt.

7.4.2 Campingfahrzeuge, die auf den gekennzeichneten Campingflächen parken, müssen bis zum Ende des Festivals geparkt bleiben.

7.5 Der Gebrauch von privaten Generatoren ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten.

7.6 Es ist verboten, die Stromversorgung anzuzapfen.

 

  1. Sicherheit

8.1 Das Sicherheitspersonal wird vom Veranstalter eingesetzt, um zu gewährleisten, dass das Event geordnet und ohne Störungen ablaufen kann.

8.2 Das Sicherheitsteam kann vom Eigentumsrecht Gebrauch machen.

8.2.1 Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

8.3 Die Nutzung der Park- und Zeltplätze geschieht auf eigenes Risiko.

 

  1. Haftung

9.1 Der Veranstalter ist nicht haftbar für etwaige gesundheitliche Schäden, die durch die Lautstärke bei den Konzerten oder anderen Auftritten verursacht werden könnten.

9.2 Der Veranstalter ist ebenfalls nicht haftbar für etwaige Schäden an Eigentum oder für körperliche Schäden, es sei denn, grobe Absicht oder Nachlässigkeit kann nachgewiesen werden.

 

  1. Illegale Gegenstände

10.1 Gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Feuerwerkskörper, brennende Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Wurfgeschosse gebraucht werden können, sind nicht erlaubt. Jeder Gegenstand, der gegen diese Regel verstößt, wird vom anwesenden Sicherheitspersonal eingezogen und wird auch nach Ende der Veranstaltung nicht zurückgegeben.

 

  1. Minderjährige

11.1 Minderjährige können das U-Nite-Festival nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson besuchen.

11.1.1 Die Einhaltung dieser Regel muss von den Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Eltern haften für ihre Kinder.

11.2 Darüber hinaus gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.

 

  1. Parken

12.1 Parkplätze werden vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

12.2 Während der Stoßzeiten werden Parkplatzanweiser eingesetzt.

12.3 Die Parkregelungen müssen eingehalten werden. Fahrzeuge, die die Rettungswege oder Wendebereiche blockieren, werden auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt.

12.4 Der Veranstalter kann nicht für eventuelle Diebstähle von oder Schäden an Fahrzeugen haftbar gemacht werden, die auf den gekennzeichneten Parkplätzen stehen.

12.5 Auf dem gesamten Gelände darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

12.6 Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

12.6 For road regulations and right of way, rules of the official road traffic regulations (StVO) apply.

 

  1. Verschiedenes

13.1 Glasflaschen, die außerhalb des Veranstaltungsgeländes gekauft wurden, sind verboten und dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden (dies gilt auch für die Zeltplätze).

13.2 Getränke, die nicht auf dem Gelände gekauft wurden, dürfen nicht zu den verschiedenen Veranstaltungsorten mitgebracht werden. Getränke, die auf dem Gelände erworben wurden, dürfen hingegen zu allen Veranstaltungsorten mitgebracht werden.

13.2.1 Mit Veranstaltungsort ist jeder Ort gemeint, zum Beispiel Bühnen, Workshops…außer dem Campingplatz.

13.2.2 Alle Flaschen, die während des Festivals ausgegeben werden, gehören U-Nite. Das Pfand gehört ebenfalls U-Nite.

13.2.3 Pfandflaschen und Dosen mit Pfand, die auf dem Festivalgelände zurückgelassen werden, werden Eigentum von U-Nite. Es ist verboten, Pfandflaschen und Dosen mit Pfand zu sammeln.

13.2.3 Bottles and cans with refundable deposits which are left on the festival grounds, become the property of U-Nite. It is forbidden to collect bottles and cans with refundable deposits.

 

13.3 Müll muss in den bereitgestellten Mülleimern entsorgt werden.

13.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern.

13.5 Veranstaltungsfremde Flyer dürfen nur mit Erlaubnis des Verwaltungsteams der Veranstaltung verteilt werden.

13.5.1 Wildplakatieren und Beschmieren ist verboten. Jeder Verstoß wird mit einer Reinigungsgebühr von 100 Euro geahndet. Die geschädigte Partei wird eine offizielle Beschwerde wegen Eigentumsbeschädigung einreichen.

13.5.2 Der private sowie kommerzielle Verkauf von Waren ohne Erlaubnis des Veranstalters ist verboten.

13.6 Das Sammeln von Geld auf dem Gelände ist nicht erlaubt; Ausnahmen können nur vor dem Festival gewährt werden.

13.7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von den Besuchern Fotos sowie Audio- und Videoaufnahmen zu machen.

Der Veranstalter darf diese Bilder und Aufnahmen nutzen, ohne Zahlungen oder andere Arten von Entschädigungen zu leisten.

Der Veranstalter darf diese Bilder und Aufnahmen nutzen und deren Nutzung Dritten in allen aktuellen und zukünftigen Medienformen erlauben; besonders, aber nicht exklusiv, für journalistische Zwecke, die Bewerbung von U-NITE, für Fundraising und alle anderen geschäftlichen Aktivitäten des Veranstalters und dessen verbundenen Unternehmen.

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